
Für die meisten europäischen Staatsangehörigen ist für eine Behandlungsreise in die Türkei kein gesondertes medizinisches Visum erforderlich. Maßgeblich sind die allgemeinen Einreisebestimmungen für Ihre Staatsangehörigkeit und die geplante Aufenthaltsdauer. Diese Seite fasst zusammen, was in der Praxis relevant ist – sie ersetzt keine behördliche Auskunft.
Wann reicht die normale Einreise?
Wenn Ihr Aufenthalt innerhalb der visumfreien beziehungsweise der mit e-Visum abgedeckten Dauer liegt, ist für eine planbare Behandlung in der Regel keine besondere Genehmigung nötig. Prüfen Sie die aktuellen Regeln stets bei der zuständigen Vertretung Ihres Landes.
Wann wird es komplizierter?
- Bei längeren Aufenthalten, etwa mehrstufigen Zahnbehandlungen mit Einheilphase.
- Wenn eine Begleitperson für die gesamte Dauer bleiben soll.
- Bei Staatsangehörigkeiten mit Visumpflicht – hier kann ein Einladungsschreiben der Klinik verlangt werden.
Welche Unterlagen sind sinnvoll mitzuführen?
- Reisepass mit ausreichender Gültigkeit
- Terminbestätigung der Klinik
- Buchungsbeleg der Unterkunft und Rückflugticket
- Reisekrankenversicherung
- Vorhandene Befunde und Medikamentenliste
Wir stellen die Terminbestätigung und, falls erforderlich, ein Einladungsschreiben der Klinik zur Verfügung.
Medikamente im Gepäck
Führen Sie verschreibungspflichtige Medikamente in der Originalverpackung mit und legen Sie ein ärztliches Attest bei, insbesondere bei Betäubungsmitteln oder injizierbaren Präparaten.
Häufige Fragen
Stellen Sie das Visum aus?
Nein. Visa werden ausschließlich von den zuständigen Behörden erteilt. Wir liefern die Unterlagen, die Sie für den Antrag benötigen.
Braucht meine Begleitperson eigene Dokumente?
Ja, es gelten dieselben Einreiseregeln wie für Sie.
Was gilt bei einer Verlängerung des Aufenthalts?
Wenn die Ärztin oder der Arzt den Rückflug verschiebt, prüfen wir gemeinsam die aufenthaltsrechtlichen Folgen und unterstützen bei der Umbuchung.
Fragen zur Reiseplanung?
Schreiben Sie uns über die Kontaktseite.